LuckyLunch | Allgemeine Vertragsbedingungen
Die nachfolgenden Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für
alle Lieferungen und Leistungen der LuckyLunch GmbH,
Nestlestraße 17, 87448 Waltenhofen / Hegge (nachfolgend
„LuckyLunch“ bzw. „Wir“). Abweichende Vereinbarungen und
Nebenabreden gelten nur im Rahmen einer mit uns getroffenen
Individualvereinbarung. Geschäftsbedingungen und abweichenden
Vertragsangeboten des Kunden widersprechen wir hiermit.
I. Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt durch Auftragsvereinbarung
(„Auftrag“) durch beide Vertragsparteien zustande.
Ein Auftrag kommt zustande, wenn wir eine Anfrage
des Kunden bestätigen oder sofern der Kunde ein von
uns verbreitetes Angebot annimmt. Unsere Konzepte,
Vorschläge und Angebote sind bindend, wenn und
soweit sie ausdrücklich Bestandteil des jeweiligen
Auftrags sind.
Stornierungen erteilter Aufträge bedürfen der
Textform. Soweit nicht gesetzlich zwingend
vorgesehen, ist ein freies Kündigungsrecht
ausgeschlossen. Storniert der Kunde eine
Beauftragung, hat er LuckyLunch den Ausfallschaden
und bereits getätigte bzw. nicht mehr stornierbare
Aufwendungen zu ersetzen. Zum Ausfallschaden gehört
der entgangene Gewinn von LuckyLunch. Bei der
Berechnung des entgangenen Gewinns werden bei einer
Stornierung bis zu 10 Tage vor dem geplanten
Leistungsdatum 25 %, bei einer späteren Stornierung
ein Betrag von 40 % der vereinbarten Gesamtvergütung
als Mindestausfallvergütung zugrunde gelegt. Der
Nachweis eines höheren Ausfallschadens ist
LuckyLunch, der Nachweis eines geringeren Schadens
dem Kunden vorbehalten.
Wir behalten uns vor, eine angemessene
Aufwandserstattung für vom Kunden angeforderte
Vorarbeiten (z.B. Angebote, Menüvorschläge,
Konzepte, Rezepte…) zu erheben. Die Höhe der
Aufwandserstattung ist vom Aufwand abhängig und wird
dem Kunden bei Anforderung eines Angebotes
mitgeteilt. Die Aufwandserstattung wird mit der
Vergütung bei Auftragsdurchführung verrechnet
Die Rechte an Ideen, Konzepten und anderen
Arbeitsergebnissen verbleiben bei uns. Der Kunde ist
zu deren Weitergabe und Nutzung nur befugt, soweit
dies zur Erfüllung des Leistungszwecks gemäß Auftrag
erforderlich ist. Eine gewerbliche Weiterverwertung
unserer Leistungen ist nur zulässig, wenn und soweit
dies im Auftrag vorgesehen ist oder die Zustimmung
von LuckyLunch in Textform vorliegt. Verwendet der
Kunde ein Konzept, Rezept, Ausschreibungsgebot oder
andere im Rahmen der Vertragsanbahnung von
LuckyLunch bereitgestellte Unterlagen ohne vorherige
in Textform erteilte Genehmigung von LuckyLunch, so
ist er zur Zahlung einer pauschalen Lizenzgebühr
verpflichtet. Diese Lizenzgebühr beträgt 10 % des
von LuckyLunch für die jeweilige Leistung
angebotenen Preises. Wurde kein Preis vorgeschlagen,
ist ein marktüblicher Preis anzunehmen.
Weitergehende Ansprüche und Rechte von LuckyLunch
bleiben unberührt. An kundenindividuellen Leistungen
erteilen wir, sofern dies zur Erreichung des
jeweiligen Vertragsziels erforderlich ist, ein nicht
ausschließliches, für die Dauer und räumliche
Reichweite des jeweiligen Vertragszwecks
ausreichendes und im Übrigen beschränktes und nicht
übertragbares Nutzungsrecht.
II. Leistungen
Wir erbringen Leistungen wie im jeweiligen Auftrag
vereinbart. Änderungen von Aufträgen sowie Garantien
und Nebenabreden zu Aufträgen sind für uns nur bei
Einhaltung der Textform verbindlich.
Unsere Leistung erfordert Kreativität und
Flexibilität. Wir sind daher in der Gestaltung von
Leistungen nach pflichtgemäßem Ermessen frei, soweit
die Leistung nicht im Auftrag definiert bzw.
beschrieben ist. Unsere Leistung ist auf den
Gegenstand des jeweiligen Auftrags beschränkt. Über
die im Auftrag definierte Leistung hinausgehende
Leistungen oder Leistungserfolge wie beispielsweise
Besucherzahlen, Bewertungen, werbliche oder
wirtschaftliche Erfolge schulden wir nicht.
Wir sind berechtigt, nach pflichtgemäßem Ermessen
Dritte in die Leistungserbringung mit einzubeziehen.
Unsere Verantwortlichkeit für die vereinbarte
Leistung bleibt unberührt.
Fällt eine für die jeweilige Veranstaltung
unabdingbare Person aufgrund nicht von uns zu
vertretender Gründe aus, sind wir berechtigt,
adäquaten Ersatz anzubieten. Der Kunde wird einen
angebotenen Ersatz nur aus wichtigem Grund ablehnen.
Soweit nicht gesondert vereinbart, ist die
Einbindung bestimmter Personen auf unserer Seite
nicht Vertragsgrundlage, wir sind mithin zum Einsatz
von Ersatzpersonal bei vergleichbarer Qualifikation
und gleicher Leistung berechtigt.
Das Wetterrisiko wird vom Kunden getragen. Bei
witterungsbedingten Ausfällen von uns durchgeführter
Veranstaltungen sind wir berechtigt, die
Veranstaltung zu einem anderen mit dem Kunden
abzustimmenden Zeitpunkt durchzuführen. Der Kunde
kann dieser Verschiebung bei Vorliegen wichtiger
Gründe widersprechen.
Die Anleitung oder Beaufsichtigung von Fremdpersonal
gehört nicht zum Leistungsumfang von LuckyLunch.
Fremdpersonal sind alle Dritten, die nicht von uns
beauftragt wurden und die im Auftrag oder auf
Veranlassung des Kunden oder sonstiger Dritter tätig
werden. Wir haften nicht für Fremdpersonal. Der
Kunde trägt dafür Sorge, dass Fremdpersonal unsere
Leistung nicht beeinträchtigt und stellt uns von
durch Fremdpersonal entstehenden Mehraufwand oder
daraus resultierenden Leistungsstörungen frei.
Beratungsleistungen erbringen wir nach bestem Wissen
und Gewissen unter Berücksichtigung der jeweils mit
dem Kunden vereinbarten Vorgaben. Ein bestimmtes
Beratungsergebnis schulden wir nicht. Insbesondere
besteht keine Leistungsstörung und stehen dem Kunden
keine daraus resultierenden Ansprüche zu, wenn neben
dem von uns bereitgestellten Beratungsergebnis auch
andere Ergebnisvarianten denkbar oder möglich sind.
Die Berücksichtigung von Faktoren auf Kundenseite
oder sonstigen Anforderungen, beispielsweise in
Bezug auf Zielgruppen, Gesundheitsaspekte oder
sonstige Nebenaspekte schulden mir nur, soweit dies
ausdrücklich Gegenstand der Beratungsleistung ist.
Alle vorgesehenen Zutaten und Rezepturen stehen
unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der
notwendigen Ware zum jeweils erforderlichen
Zeitpunkt mit der erforderlichen Qualität und
Quantität. Bei Nichtverfügbarkeit erforderlicher
Ware sind wir zu einer gleichwertigen
Ersatzlieferung berechtigt, soweit dem Kunden dies
zumutbar ist und soweit unsere Gesamtleistung
hierdurch in Qualität und Quantität nicht
eingeschränkt wird. Dies gilt nur, soweit wir
unseren Vertragspflichten nachgekommen sind und,
soweit dies möglich ist, eine ausreichende
Selbstbelieferung vereinbart haben.
Können wir unsere Leistung nicht oder nicht wie
vereinbart erbringen, weil dies auf Umstände
zurückzuführen ist, die wir nicht zu vertreten
haben, insbesondere auch pandemiebedingte
Verfügungen und pandemiebedingte Einschränkungen, so
besteht unser Vergütungsanspruch weiter. Beiden
Vertragsparteien steht in diesem Fall zunächst das
Recht zu, eine Anpassung des Vertrags an die
veränderten Umstände zu fordern. Ist eine
angemessene Anpassung aus rechtlichen oder
tatsächlichen Gründen nicht möglich, so steht beiden
Vertragspartnern das Recht zu, sich vom Vertrag
durch Erklärung gegenüber dem anderen
Vertragspartner zu lösen. In diesem Fall besteht
unser Vergütungsanspruch weiter, wobei uns
diejenigen Aufwendungen anzurechnen sind, die wir
infolge des Entfallens der Leistung nicht tätigen
müssen.
III. Lieferungen
Für die Lieferung von Speisen, Getränken und anderen
Gegenständen durch uns gilt darüber hinaus:
Wir sind ist berechtigt, die Bestellung des Kunden
zu stornieren, wenn der Kunde eine falsche oder
nicht funktionierende Telefonnummer oder andere
Kontaktinformationen angegeben hat oder wenn ein
Fall höherer Gewalt vorliegt. Wir liefern nur an
volljährige und voll geschäftsfähige Kunden sowie
Unternehmer.
Voraussetzung unserer Leistung ist, dass der Kunde
bei der Bestellung korrekte und vollständige
Kontakt- und Adressinformationen zur Verfügung
stellt. Der Kunde ist verpflichtet, unverzüglich
alle Ungenauigkeiten oder Unrichtigkeiten von ihm an
uns übermittelter Informationen zu melden. Der Kunde
muss telefonisch oder per E-Mail für uns erreichbar
sein, um Informationen betreffend den Status seiner
Bestellung erhalten zu können. Der Kunde muss an der
angegebenen Lieferadresse anwesend sein, um die
Lieferung der Bestellung entgegenzunehmen. Die
Erfüllung erfolgt bei Lieferungen durch Übergabe der
bestellten Ware an den Kunden, soweit nicht anders
vereinbart. Die termingerechte Entgegennahme der
Lieferung ist eine wesentliche Vertragspflicht des
Kunden.
Kann sich der Kunde nicht angemessen ausweisen oder
erfüllt er nicht die Altersanforderungen, können wir
die Lieferung der entsprechenden Produkte an den
Kunden verweigern. In diesem Fall hat uns der Kunde
die dadurch entstehenden Kosten und Einbußen zu
erstatten.
Die Änderung der Lieferadresse gilt als
Vertragsänderung.
Wir gewährleisten die Qualität der Speisen und
Getränke bei Anlieferung. Der Kunde ist für eine
zweckmäßige und den hygienischen Anforderungen sowie
der Aufrechterhaltung der Speisequalität dienliche
Aufbewahrung der Speisen und Getränke sowie etwaige
Aufbereitung (beispielsweise erhitzen) zuständig und
verantwortlich. Eine Beeinträchtigung der
Speisen/Getränke durch unsachgemäße Aufbewahrung,
Zubereitung oder Ausgabe auf Seiten des Kunden oder
sonstige durch den Kunden zu vertretende Umstände
haben wir nicht zu verantworten.
IV. Überlassung von Sachen
Vertragsgegenstand ist die entgeltliche oder
unentgeltliche Überlassung von Gegenständen und
sonstigen Sachen, beispielsweise Wärmeschränke
(„LunchBar“), Geschirr, Tischausstattung
(nachstehend: „Equipment“ oder „Mietsache“), wie
jeweils mit dem Kunden vereinbart. Die Kosten für
Anlieferung und Aufbau sind nicht in der
vereinbarten Vergütung/Miete enthalten, sofern nicht
etwas Abweichendes vereinbart ist.
Die Gebrauchsüberlassung erfolgt für den
Aufstellungsort. Will der Kunde das Equipment ganz
oder teilweise an einem anderen Ort einsetzen, so
hat er die vorherige Zustimmung in Textform von
LuckyLunch einzuholen. Alle mit einem Wechsel des
Aufstellungsorts verbundenen unmittelbaren
Aufwendungen und Folgekosten gehen zu Lasten des
Kunden. Ohne vorherige in Textform erteilte
Zustimmung von LuckyLunch ist der Kunde nicht
berechtigt, den Gebrauch des gemieteten Equipments
Dritten zu überlassen.
Die Verantwortung für die Auswahl des Equipments
(einschließlich der durch dessen Einsatz
herbeizuführenden Leistungsergebnisse) liegt beim
Kunden, sofern nicht eine entsprechende
Auswahl-Beratung mit LuckyLunch vereinbart ist.
Der Kunde hat die Mietsache schonend zu behandeln
und alle Hinweise von LuckyLunch in Bezug auf die
Mietsache sowie deren Bedienung, Pflege und Wartung
zu beachten.
Der Kunde ist verpflichtet, das Equipment während
der gesamten Überlassungsdauer vor Beschädigung und
Verlust (insbesondere vor Witterungseinflüssen und
Diebstahl) zu bewahren.
Der Kunde wird das Equipment von vertragsfremden
Belastungen jeglicher Art freihalten und LuckyLunch
den etwaigen Zugriff Dritter unverzüglich in
Textform und unter Erteilung aller zur Abwehr eines
unbefugten Zugriffs erforderlichen Auskünfte
anzeigen. Der Kunde trägt die Kosten für alle
Maßnahmen, die zur Abwehr des Zugriffs Dritter
erforderlich sind, es sei denn, es handelt sich um
einen LuckyLunch zuzurechnenden Zugriff eines
Dritten.
Zeigt sich im Laufe der Miete ein Mangel der
gemieteten Sache, so hat der Kunde LuckyLunch
unverzüglich in Textform Anzeige zu machen.
Der Kunde hat die Eignung des Aufbauortes für das
Equipment sicherzustellen und gegebenenfalls von
LuckyLunch geforderte angemessene Änderungen für die
Herstellung der Eignung durchzuführen.
Mehraufwendungen, die LuckyLunch durch einen
ungeeigneten Aufbauort entstehen, hat der Kunde zu
tragen.
Der Mietvertrag enthält die jeweils vereinbarte
feste Vertragslaufzeit. Sofern im Einzelfall nichts
Gegenteiliges in Textform vereinbart wird, gilt die
Vertragslaufzeit auch für alle Geräte, Elemente und
Zusatzeinrichtungen, um die der Vertragsgegenstand
später erweitert wird. Eine stillschweigende
Verlängerung des Mietvertrags (§ 545 BGB) ist
ausgeschlossen.
Der Vertrag ist von beiden Seiten nur bei Vorliegen
eines wichtigen Grundes kündbar. Ein wichtiger Grund
zur sofortigen fristlosen Kündigung liegt
insbesondere vor bei einem schuldhaften Verstoß des
Kunden gegen die vereinbarten Mietbedingungen;
bei einem schuldhaften Verstoß des Kunden gegen die
vereinbarten Zahlungsbedingungen;
bei einer unberechtigten Überlassung der Mietsache
an Dritte;
bei der unberechtigten Entfernung der Mietsache vom
Vereinbarten Überlassungsort;
bei sonstigen schuldhaften Eingriffen oder
Unterlassungen des Kunden, durch welche eine
Gefährdung der Mietsache hinsichtlich deren
Verlustes, Beschädigung oder Zerstörung verursacht
wird. Im Falle einer vom Kunden zu vertretenden
Kündigung aus wichtigem Grunde schuldet der Kunde
LuckyLunch Schadensersatz in Höhe des vereinbarten
Entgelts abzüglich etwaiger geleisteter Zahlungen
und abzüglich etwaiger ersparter Aufwendungen und
etwaigen anderweitigen Erwerbs.
Im Falle einer nicht rechtzeitigen Rückgabe kann
LuckyLunch für die überschrittene Zeit eine
angemessene Nutzungsentschädigung verlangen. Das
Recht von LuckyLunch, einen höheren Schaden geltend
zu machen, bleibt unberührt.
Ein Zurückbehaltungsrecht an der Mietsache steht dem
Kunden nach Ablauf der Mietzeit nicht zu. Gibt der
Kunde die Mietsache oder Teile davon vor Ablauf der
Mietzeit zurück, stellt die Rücknahme der Geräte
durch LuckyLunch keine Aufhebung des Mietvertrages
dar. Der Kunde bleibt zur Zahlung des vereinbarten
Entgeltes verpflichtet.
Der Kunde haftet für jeden Verlust, Untergang und
jede Beschädigung der Mietsache (insbesondere Feuer-
und Wasserschäden, Transportschäden, Schädigung der
Mietsache während der Benutzung, Beschädigung durch
Mitarbeiter oder Besucher des Kunden und
Abhandenkommen der Mietsache), soweit der
Haftungsgrund nicht von LuckyLunch zu vertreten ist.
Haftungszeitraum bei gewerblichen Kunden der
Transportbeginn, bei Verbrauchern die Übergabe der
Mietsache, jeweils bis zur Rückgabe der Mietsache.
Bei Beschädigung oder Verlust der Mietsache hat der
Kunde den Neuwert der Mietsache zu ersetzen, soweit
eine Reparatur der Mietsache unmöglich oder
unwirtschaftlich wäre. Eine weitergehende Haftung
des Kunden bleibt davon unberührt. Die Haftung des
Kunden gegenüber Dritten bleibt unberührt. Auf die
Möglichkeit einer eigenen Haftpflichtversicherung
für Drittschäden wird hingewiesen.
Die Gewährleistung von LuckyLunch für Mängel der
Mietsache richtet sich nach den gesetzlichen
Vorschriften.
LuckyLunch erfüllt seine Gewährleistungs- und
Wartungspflichten während der üblichen Arbeitszeit
(Montag bis Freitag 9-17 Uhr); insoweit sind alle
anfallenden Sach- und Personalkosten durch den
vertraglich vereinbarten Mietzins abgegolten. Sollen
die Gewährleistungs- und Wartungsleistungen
außerhalb der üblichen Arbeitszeit von LuckyLunch
erbracht werden, so ist eine in Textform
geschlossene Zusatzvereinbarung zum Ausgleich der
anfallenden Mehrkosten erforderlich. Der Kunde
übernimmt den Aufwand von LuckyLunch für Diagnose-
und Wartungsarbeiten, die aus vom Mieter zu
vertretenden Gründen erforderlich werden (u. a.
unsachgemäße Bedienung, Verwendung nicht geeigneter
sonstiger Zusatzeinrichtungen, vom Mieter
vorgenommene Änderungen oder Anbauten).
Den Mitarbeitern und Beauftragten von LuckyLunch
wird zur Erfüllung der Gewährleistungs- und
Wartungspflichten durch den Kunden freier Zugang zum
Equipment gewährt.
Die Gewährleistungs- und Wartungspflichten von
LuckyLunch erlöschen, soweit der Kunde ohne
Zustimmung von LuckyLunch am Equipment Änderungen
vornimmt oder vornehmen lässt, es sei denn, die in
Rede stehenden Mängel seien nachweislich weder
insgesamt noch teilweise durch solche Änderungen
verursacht worden und die Wartung werde nicht
erschwert.
LuckyLunch kann fehlerhafte Geräte, Elemente,
Zusatzeinrichtungen oder Teile nach eigener Wahl
reparieren oder austauschen.
Soweit dies möglich und im Hinblick auf die
Auswirkungen eines Mangels angemessen ist, wird
LuckyLunch bis zur endgültigen Behebung eine
Zwischenlösung zur Umgehung des Mangels
bereitstellen.
V. Preise und Vergütung
Preise verstehen sich in Euro und bei gewerblichen
Abnehmern zuzüglich der jeweiligen Umsatzsteuer, bei
Endverbrauchern inklusive der gesetzlichen
Mehrwertsteuer.
Die vereinbarte Vergütung wird fällig: zu 75 % 10
Tage (Zahlungseingang) vor dem vereinbarten
Leistungstermin,
die Restsumme nach erbrachter Leistung und
Rechnungstellung (Endabrechnung) innerhalb von 8
Kalendertagen. Miete/Überlassung wird jeweils im
Voraus berechnet, bei Überlassung auf Monatsbasis
jeweils monatlich im Voraus.
Die Vergütung für Beratungsleistungen ist nach
Rechnungsstellung innerhalb von 8 Kalendertagen ohne
Abzug fällig und zahlbar.
Mehraufwand (insbesondere durch eine abweichende
Teilnehmerzahl (Teilnehmer sind insbesondere auch
der Auftraggeber und dessen persönliche Gäste),
längere Veranstaltungsdauer oder Zusatzleistungen)
sind zu den Bedingungen des Auftrags oder, falls der
Auftrag keine Regelung enthält, zu den Regelpreisen
von LuckyLunch zu vergüten. Bei Festpreisen erfolgt
keine Minderung bei einer geringeren als
angenommenen Teilnehmerzahl oder kürzerer Dauer.
Eine Zurückbehaltung oder Aufrechnung ist nur bei
Vorliegen gerichtlich festgestellter oder von
LuckyLunch nicht bestrittener Gegenforderungen
möglich oder, soweit Gegenforderungen aus dem
gleichen Vertragsverhältnis stammen.
Beziehen wir Dritte in die Leistungserbringung ein,
erfolgt gegenüber dem Kunden hinsichtlich dieser
Dritten keine Offenlegung der Vergütung. Eine
Offenlegung erfolgt jedoch, wenn die Vergütung
Dritter Berechnungsgrundlage einer vom Kunden zu
zahlenden Vergütung ist oder wenn der Kunde die
Vergütung für Lieferungen oder Leistungen Dritter
unmittelbar übernimmt.
Wir sind auch bei Vereinbarung im Übrigen
abweichender Rechnungslegung berechtigt, Auslagen,
die wir im Kundenauftrag tätigen sollen, im Voraus
zu berechnen und die Beauftragung und/oder
Beschaffung, die Gegenstand der Auslage ist, vom
Eingang der vorausberechneten Beträge abhängig zu
machen.
VI. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde wird alle erforderlichen
Mitwirkungshandlungen rechtzeitig vornehmen. Dazu
gehören insbesondere die nachfolgend aufgeführten
Obliegenheiten:
Der Kunde übernimmt für seine Veranstaltung die für
die jeweilige Leistung an Verwertungsgesellschaften
(insbesondere die GEMA) zu entrichtenden Gebühren
und Kosten und die erforderlichen Anmeldungen. Der
Kunde übernimmt ferner die etwaig abzuführenden
Beiträge zur Künstlersozialkasse (KSK).
Der Kunde übernimmt vorbehaltlich einer anderen in
Textform geschlossenen Vereinbarung die Beschaffung
etwaig für die jeweilige Veranstaltung
erforderlicher Genehmigungen, Erlaubnisse und
Zustimmungen (insbesondere von Behörden, Nachbarn,
Vermietern oder Rechtsinhabern).
Der Kunde hat eine Versicherung mit ausreichender
Deckungssumme für Unfälle und den Verlust und die
Beschädigung von Sachen Dritter, insbesondere der
Veranstaltungsteilnehmer, abzuschließen. LuckyLunch
kann dem Kunden den Abschluss notwendiger
Versicherungen als Bestandteil des Leistungspaketes
anbieten.
Der Kunde gestaltet das Vertragsverhältnis mit den
Veranstaltungsbesuchern so, dass Ansprüche der
Veranstaltungsbesucher gegen uns entsprechend der
Regelungen dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen
ausgeschlossen oder beschränkt sind.
Der Kunde erteilt uns die Genehmigung, die Leistung
als Referenz unter Nennung des Firmennamens des
Kunden zu verwerten.
Der Kunde wird den Ort der Veranstaltung von
Wertgegenständen und empfindlichen technischen
Geräten freihalten, sofern sie nicht für die
Veranstaltung benötigt werden. Wertgegenstände sind
sicher unter Verschluss zu halten. Der Kunde
übergibt uns vor Beginn der Aufbaumaßnahmen eine
Liste der am Veranstaltungsort verbliebenen
empfindlichen Geräte und Wertgegenstände. Bei
Verlust oder Beschädigung nicht aufgelisteter
Gegenstände haftet LuckyLunch nicht.
Der Kunde hat uns alle ihm bekannten Besonderheiten
des Veranstaltungsortes und sonstiger für unsere
Leistung relevanter Umstände mitzuteilen.
Besonderheiten sind alle Umstände, die die
Vorbereitung oder Durchführung unserer Leistung
erschweren oder vereiteln können oder die eine
Gefahrenquelle für Personen oder Sachen darstellen.
Sofern dem Kunden wesentliche Informationen, deren
Gegenstand für unsere Leistung von erheblicher
Bedeutung ist, im Zeitverlauf bekannt werden, wird
er sie uns unverzüglich in Textform bekannt geben.
Dies betrifft insbesondere sicherheitsbezogene
Faktoren, Probleme, Änderungen des Umfelds,
besondere Anforderungen an Speisen und Getränke in
Bezug auf Gesundheit oder Speisevorschriften oder
vergleichbare Umstände.
Die Herstellung von Sicherheit und Hygiene am
Leistungsort ist durch den Kunden sicherzustellen,
soweit wir nicht in unseren Räumlichkeiten oder
durch uns angemieteten Räumlichkeiten tätig werden.
Voraussetzung für unsere Leistung ist, dass der
Kunde die von uns benannten Voraussetzungen erfüllt.
Bei Beeinträchtigungen von Sicherheit, Hygiene und
sonstigen für die Ausführung wesentlichen
Rahmenbedingungen sind wir berechtigt, unsere
Leistung von der Herstellung der erforderlichen
Voraussetzungen und der Beseitigung von
Ausführungshindernissen abhängig zu machen. Für die
Folgen von Verzögerung und Ausfall unserer Leistung
sind wir in diesem Fall befreit.
Der Kunde hat uns alle für die Vertragsleistung
erforderlichen Mitwirkungen und Informationen in der
erforderlichen Qualität und Quantität rechtzeitig
bereitzustellen. Wir können Mitteilungen des Kunden
als richtig und vollständig erachten und sind nicht
zur Nachprüfung verpflichtet. Auf erkannte
Unrichtigkeiten werden wir den Kunden dennoch
hinweisen. Verzögerungen oder Einschränkungen der
Leistung, die durch mangelnde mit Wirkungen des
Kunden verursacht werden, sind vom Kunden zu
vertreten.
Kontaktaufnahmen im Rahmen der Vertragsabwicklung
erfolgen in der Regel per E-Mail. Der Kunde hat
daher sicherzustellen, dass die von ihm zur
Vertragsabwicklung angegebene E-Mail-Adresse richtig
ist und dass keine Einstellungen oder
Filtervorrichtungen des Kunden den Empfang der
vertragsbezogenen Emails verhindern.
Von uns verwendete Verpackungen und sonstige
Ausstattung (soweit nicht Einweg) hat uns der Kunde
in Abstimmung mit uns vollständig zurückzugeben und
zu Rückgabe sorgfältig aufzubewahren. Das Risiko von
Verlust oder Beschädigung trägt bis zur Rückgabe der
Kunde.
VII. Haftung
Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind
ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind
Schadensersatzansprüche des Kunden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit
oder aus der Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die
Haftung für sonstige Schäden, die auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung von LuckyLunch, unserer
gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche,
deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des
Vertrags notwendig ist sowie solche, auf deren
Einhaltung der Kunde als Vertragspartner regelmäßig
vertrauen darf. Bei der Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den
vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn
dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei
denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des
Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit.
Wir haften nicht für die mittelbaren und
unmittelbaren Auswirkungen höherer Gewalt. Höhere
Gewalt liegt insbesondere bei Naturereignissen (z.B.
Unwetter, Erdbeben oder Überschwemmungen),
Kriegsgeschehen oder Einreiseverboten aufgrund
staatlicher Sanktionen, Streiks und Aussperrung bei
Dritten, Terrorangriffen und Bombendrohungen vor.
Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt
ist, gilt dies auch zugunsten unserer gesetzlichen
Vertreter, Angestellten und Helfer sowie darüber
hinaus in entsprechender Anwendung für
Aufwendungsersatzansprüche.
VIII. Schlussbestimmungen
Für den Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur,
soweit dem Verbraucher hierdurch der durch zwingende
Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen
Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht
entzogen wird.
Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine
juristische Person des öffentlichen Rechts oder um
ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt
oder wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand
innerhalb der Bundesrepublik Deutschland hat, ist
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus
Vertragsverhältnissen zwischen uns und dem Kunden
unser Geschäftssitz.
Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die
Wirksamkeit ihrer übrigen Bestimmungen nicht.
Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit
vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit
dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte
darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen
unwirksam.
Haben wir mit dem Kunden einen Fernabsatzvertrag
geschlossen, so gilt: Der Vertragstext wird von uns
nicht gespeichert und kann nach Abschluss des
Bestellvorganges nicht mehr abgerufen werden. Der
Kunde kann diese Geschäftsbedingungen und die
Bestelldaten vor dem Abschicken seiner Bestellung
ausdrucken und erhält eine Vertragsbestätigung nach
Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
Zur außergerichtlichen Beilegung von
verbraucherrechtlichen Streitigkeiten hat die
Europäische Union eine Online-Plattform
(“OS-Plattform”) eingerichtet. Die OS-Plattform soll
als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung
von Streitigkeiten betreffend vertragliche
Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen
erwachsen, dienen. Die Plattform finden Sie unter
https://ec.europa.eu/consumers/odr. Wir sind
grundsätzlich nicht bereit und auch nicht
verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Stand: 09/2020 © LuckyLunch GmbH