LuckyLunch | Allgemeine Vertragsbedingungen
Die nachfolgenden Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der LuckyLunch GmbH, Nestlestraße 17, 87448 Waltenhofen / Hegge (nachfolgend „LuckyLunch“ bzw. „Wir“). Abweichende Vereinbarungen und Nebenabreden gelten nur im Rahmen einer mit uns getroffenen Individualvereinbarung. Geschäftsbedingungen und abweichenden Vertragsangeboten des Kunden widersprechen wir hiermit.
I. Vertragsschluss
- Der Vertrag kommt durch Auftragsvereinbarung („Auftrag“) durch beide Vertragsparteien zustande. Ein Auftrag kommt zustande, wenn wir eine Anfrage des Kunden bestätigen oder sofern der Kunde ein von uns verbreitetes Angebot annimmt. Unsere Konzepte, Vorschläge und Angebote sind bindend, wenn und soweit sie ausdrücklich Bestandteil des jeweiligen Auftrags sind.
- Stornierungen erteilter Aufträge bedürfen der Textform. Soweit nicht gesetzlich zwingend vorgesehen, ist ein freies Kündigungsrecht ausgeschlossen. Storniert der Kunde eine Beauftragung, hat er LuckyLunch den Ausfallschaden und bereits getätigte bzw. nicht mehr stornierbare Aufwendungen zu ersetzen. Zum Ausfallschaden gehört der entgangene Gewinn von LuckyLunch. Bei der Berechnung des entgangenen Gewinns werden bei einer Stornierung bis zu 10 Tage vor dem geplanten Leistungsdatum 25 %, bei einer späteren Stornierung ein Betrag von 40 % der vereinbarten Gesamtvergütung als Mindestausfallvergütung zugrunde gelegt. Der Nachweis eines höheren Ausfallschadens ist LuckyLunch, der Nachweis eines geringeren Schadens dem Kunden vorbehalten.
- Wir behalten uns vor, eine angemessene Aufwandserstattung für vom Kunden angeforderte Vorarbeiten (z.B. Angebote, Menüvorschläge, Konzepte, Rezepte…) zu erheben. Die Höhe der Aufwandserstattung ist vom Aufwand abhängig und wird dem Kunden bei Anforderung eines Angebotes mitgeteilt. Die Aufwandserstattung wird mit der Vergütung bei Auftragsdurchführung verrechnet.
- Die Rechte an Ideen, Konzepten und anderen Arbeitsergebnissen verbleiben bei uns. Der Kunde ist zu deren Weitergabe und Nutzung nur befugt, soweit dies zur Erfüllung des Leistungszwecks gemäß Auftrag erforderlich ist. Eine gewerbliche Weiterverwertung unserer Leistungen ist nur zulässig, wenn und soweit dies im Auftrag vorgesehen ist oder die Zustimmung von LuckyLunch in Textform vorliegt. Verwendet der Kunde ein Konzept, Rezept, Ausschreibungsgebot oder andere im Rahmen der Vertragsanbahnung von LuckyLunch bereitgestellte Unterlagen ohne vorherige in Textform erteilte Genehmigung von LuckyLunch, so ist er zur Zahlung einer pauschalen Lizenzgebühr verpflichtet. Diese Lizenzgebühr beträgt 10 % des von LuckyLunch für die jeweilige Leistung angebotenen Preises. Wurde kein Preis vorgeschlagen, ist ein marktüblicher Preis anzunehmen. Weitergehende Ansprüche und Rechte von LuckyLunch bleiben unberührt. An kundenindividuellen Leistungen erteilen wir, sofern dies zur Erreichung des jeweiligen Vertragsziels erforderlich ist, ein nicht ausschließliches, für die Dauer und räumliche Reichweite des jeweiligen Vertragszwecks ausreichendes und im Übrigen beschränktes und nicht übertragbares Nutzungsrecht.
II. Leistungen
- Wir erbringen Leistungen wie im jeweiligen Auftrag vereinbart. Änderungen von Aufträgen sowie Garantien und Nebenabreden zu Aufträgen sind für uns nur bei Einhaltung der Textform verbindlich.
- Unsere Leistung erfordert Kreativität und Flexibilität. Wir sind daher in der Gestaltung von Leistungen nach pflichtgemäßem Ermessen frei, soweit die Leistung nicht im Auftrag definiert bzw. beschrieben ist. Unsere Leistung ist auf den Gegenstand des jeweiligen Auftrags beschränkt. Über die im Auftrag definierte Leistung hinausgehende Leistungen oder Leistungserfolge wie beispielsweise Besucherzahlen, Bewertungen, werbliche oder wirtschaftliche Erfolge schulden wir nicht.
- Wir sind berechtigt, nach pflichtgemäßem Ermessen Dritte in die Leistungserbringung mit einzubeziehen. Unsere Verantwortlichkeit für die vereinbarte Leistung bleibt unberührt.
- Fällt eine für die jeweilige Veranstaltung unabdingbare Person aufgrund nicht von uns zu vertretender Gründe aus, sind wir berechtigt, adäquaten Ersatz anzubieten. Der Kunde wird einen angebotenen Ersatz nur aus wichtigem Grund ablehnen. Soweit nicht gesondert vereinbart, ist die Einbindung bestimmter Personen auf unserer Seite nicht Vertragsgrundlage, wir sind mithin zum Einsatz von Ersatzpersonal bei vergleichbarer Qualifikation und gleicher Leistung berechtigt.
- Das Wetterrisiko wird vom Kunden getragen. Bei witterungsbedingten Ausfällen von uns durchgeführter Veranstaltungen sind wir berechtigt, die Veranstaltung zu einem anderen mit dem Kunden abzustimmenden Zeitpunkt durchzuführen. Der Kunde kann dieser Verschiebung bei Vorliegen wichtiger Gründe widersprechen.
- Die Anleitung oder Beaufsichtigung von Fremdpersonal gehört nicht zum Leistungsumfang von LuckyLunch. Fremdpersonal sind alle Dritten, die nicht von uns beauftragt wurden und die im Auftrag oder auf Veranlassung des Kunden oder sonstiger Dritter tätig werden. Wir haften nicht für Fremdpersonal. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass Fremdpersonal unsere Leistung nicht beeinträchtigt und stellt uns von durch Fremdpersonal entstehenden Mehraufwand oder daraus resultierenden Leistungsstörungen frei.
- Beratungsleistungen erbringen wir nach bestem Wissen und Gewissen unter Berücksichtigung der jeweils mit dem Kunden vereinbarten Vorgaben. Ein bestimmtes Beratungsergebnis schulden wir nicht. Insbesondere besteht keine Leistungsstörung und stehen dem Kunden keine daraus resultierenden Ansprüche zu, wenn neben dem von uns bereitgestellten Beratungsergebnis auch andere Ergebnisvarianten denkbar oder möglich sind. Die Berücksichtigung von Faktoren auf Kundenseite oder sonstigen Anforderungen, beispielsweise in Bezug auf Zielgruppen, Gesundheitsaspekte oder sonstige Nebenaspekte schulden mir nur, soweit dies ausdrücklich Gegenstand der Beratungsleistung ist.
- Alle vorgesehenen Zutaten und Rezepturen stehen unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der notwendigen Ware zum jeweils erforderlichen Zeitpunkt mit der erforderlichen Qualität und Quantität. Bei Nichtverfügbarkeit erforderlicher Ware sind wir zu einer gleichwertigen Ersatzlieferung berechtigt, soweit dem Kunden dies zumutbar ist und soweit unsere Gesamtleistung hierdurch in Qualität und Quantität nicht eingeschränkt wird. Dies gilt nur, soweit wir unseren Vertragspflichten nachgekommen sind und, soweit dies möglich ist, eine ausreichende Selbstbelieferung vereinbart haben.
- Können wir unsere Leistung nicht oder nicht wie vereinbart erbringen, weil dies auf Umstände zurückzuführen ist, die wir nicht zu vertreten haben, insbesondere auch pandemiebedingte Verfügungen und pandemiebedingte Einschränkungen, so besteht unser Vergütungsanspruch weiter. Beiden Vertragsparteien steht in diesem Fall zunächst das Recht zu, eine Anpassung des Vertrags an die veränderten Umstände zu fordern. Ist eine angemessene Anpassung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich, so steht beiden Vertragspartnern das Recht zu, sich vom Vertrag durch Erklärung gegenüber dem anderen Vertragspartner zu lösen. In diesem Fall besteht unser Vergütungsanspruch weiter, wobei uns diejenigen Aufwendungen anzurechnen sind, die wir infolge des Entfallens der Leistung nicht tätigen müssen.
III. Lieferungen
Für die Lieferung von Speisen, Getränken und anderen Gegenständen durch uns gilt darüber hinaus:
- Wir sind ist berechtigt, die Bestellung des Kunden zu stornieren, wenn der Kunde eine falsche oder nicht funktionierende Telefonnummer oder andere Kontaktinformationen angegeben hat oder wenn ein Fall höherer Gewalt vorliegt. Wir liefern nur an volljährige und voll geschäftsfähige Kunden sowie Unternehmer.
- Voraussetzung unserer Leistung ist, dass der Kunde bei der Bestellung korrekte und vollständige Kontakt- und Adressinformationen zur Verfügung stellt. Der Kunde ist verpflichtet, unverzüglich alle Ungenauigkeiten oder Unrichtigkeiten von ihm an uns übermittelter Informationen zu melden. Der Kunde muss telefonisch oder per E-Mail für uns erreichbar sein, um Informationen betreffend den Status seiner Bestellung erhalten zu können. Der Kunde muss an der angegebenen Lieferadresse anwesend sein, um die Lieferung der Bestellung entgegenzunehmen. Die Erfüllung erfolgt bei Lieferungen durch Übergabe der bestellten Ware an den Kunden, soweit nicht anders vereinbart. Die termingerechte Entgegennahme der Lieferung ist eine wesentliche Vertragspflicht des Kunden.
- Kann sich der Kunde nicht angemessen ausweisen oder erfüllt er nicht die Altersanforderungen, können wir die Lieferung der entsprechenden Produkte an den Kunden verweigern. In diesem Fall hat uns der Kunde die dadurch entstehenden Kosten und Einbußen zu erstatten.
- Die Änderung der Lieferadresse gilt als Vertragsänderung.
- Wir gewährleisten die Qualität der Speisen und Getränke bei Anlieferung. Der Kunde ist für eine zweckmäßige und den hygienischen Anforderungen sowie der Aufrechterhaltung der Speisequalität dienliche Aufbewahrung der Speisen und Getränke sowie etwaige Aufbereitung (beispielsweise erhitzen) zuständig und verantwortlich. Eine Beeinträchtigung der Speisen/Getränke durch unsachgemäße Aufbewahrung, Zubereitung oder Ausgabe auf Seiten des Kunden oder sonstige durch den Kunden zu vertretende Umstände haben wir nicht zu verantworten.
IV. Überlassung von Sachen
- Vertragsgegenstand ist die entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung von Gegenständen und sonstigen Sachen, beispielsweise Wärmeschränke („LunchBar“), Geschirr, Tischausstattung (nachstehend: „Equipment“ oder „Mietsache“), wie jeweils mit dem Kunden vereinbart. Die Kosten für Anlieferung und Aufbau sind nicht in der vereinbarten Vergütung/Miete enthalten, sofern nicht etwas Abweichendes vereinbart ist.
- Die Gebrauchsüberlassung erfolgt für den Aufstellungsort. Will der Kunde das Equipment ganz oder teilweise an einem anderen Ort einsetzen, so hat er die vorherige Zustimmung in Textform von LuckyLunch einzuholen. Alle mit einem Wechsel des Aufstellungsorts verbundenen unmittelbaren Aufwendungen und Folgekosten gehen zu Lasten des Kunden.
- Ohne vorherige in Textform erteilte Zustimmung von LuckyLunch ist der Kunde nicht berechtigt, den Gebrauch des gemieteten Equipments Dritten zu überlassen.
- Die Verantwortung für die Auswahl des Equipments (einschließlich der durch dessen Einsatz herbeizuführenden Leistungsergebnisse) liegt beim Kunden, sofern nicht eine entsprechende Auswahl-Beratung mit LuckyLunch vereinbart ist.
- Der Kunde hat die Mietsache schonend zu behandeln und alle Hinweise von LuckyLunch in Bezug auf die Mietsache sowie deren Bedienung, Pflege und Wartung zu beachten.
- Der Kunde ist verpflichtet, das Equipment während der gesamten Überlassungsdauer vor Beschädigung und Verlust (insbesondere vor Witterungseinflüssen und Diebstahl) zu bewahren.
- Der Kunde wird das Equipment von vertragsfremden Belastungen jeglicher Art freihalten und LuckyLunch den etwaigen Zugriff Dritter unverzüglich in Textform und unter Erteilung aller zur Abwehr eines unbefugten Zugriffs erforderlichen Auskünfte anzeigen. Der Kunde trägt die Kosten für alle Maßnahmen, die zur Abwehr des Zugriffs Dritter erforderlich sind, es sei denn, es handelt sich um einen LuckyLunch zuzurechnenden Zugriff eines Dritten.
- Zeigt sich im Laufe der Miete ein Mangel der gemieteten Sache, so hat der Kunde LuckyLunch unverzüglich in Textform Anzeige zu machen.
- Der Kunde hat die Eignung des Aufbauortes für das Equipment sicherzustellen und gegebenenfalls von LuckyLunch geforderte angemessene Änderungen für die Herstellung der Eignung durchzuführen. Mehraufwendungen, die LuckyLunch durch einen ungeeigneten Aufbauort entstehen, hat der Kunde zu tragen.
- Der Mietvertrag enthält die jeweils vereinbarte feste Vertragslaufzeit. Sofern im Einzelfall nichts Gegenteiliges in Textform vereinbart wird, gilt die Vertragslaufzeit auch für alle Geräte, Elemente und Zusatzeinrichtungen, um die der Vertragsgegenstand später erweitert wird. Eine stillschweigende Verlängerung des Mietvertrags (§ 545 BGB) ist ausgeschlossen.
- Der Vertrag ist von beiden Seiten nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kündbar. Ein wichtiger Grund zur
sofortigen fristlosen Kündigung liegt insbesondere vor
- bei einem schuldhaften Verstoß des Kunden gegen die vereinbarten Mietbedingungen;
- bei einem schuldhaften Verstoß des Kunden gegen die vereinbarten Zahlungsbedingungen;
- bei einer unberechtigten Überlassung der Mietsache an Dritte;
- bei der unberechtigten Entfernung der Mietsache vom Vereinbarten Überlassungsort;
- bei sonstigen schuldhaften Eingriffen oder Unterlassungen des Kunden, durch welche eine Gefährdung der Mietsache hinsichtlich deren Verlustes, Beschädigung oder Zerstörung verursacht wird.
- Im Falle einer nicht rechtzeitigen Rückgabe kann LuckyLunch für die überschrittene Zeit eine angemessene Nutzungsentschädigung verlangen. Das Recht von LuckyLunch, einen höheren Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.
- Ein Zurückbehaltungsrecht an der Mietsache steht dem Kunden nach Ablauf der Mietzeit nicht zu. Gibt der Kunde die Mietsache oder Teile davon vor Ablauf der Mietzeit zurück, stellt die Rücknahme der Geräte durch LuckyLunch keine Aufhebung des Mietvertrages dar. Der Kunde bleibt zur Zahlung des vereinbarten Entgeltes verpflichtet.
- Der Kunde haftet für jeden Verlust, Untergang und jede Beschädigung der Mietsache (insbesondere Feuer- und Wasserschäden, Transportschäden, Schädigung der Mietsache während der Benutzung, Beschädigung durch Mitarbeiter oder Besucher des Kunden und Abhandenkommen der Mietsache), soweit der Haftungsgrund nicht von LuckyLunch zu vertreten ist. Haftungszeitraum bei gewerblichen Kunden der Transportbeginn, bei Verbrauchern die Übergabe der Mietsache, jeweils bis zur Rückgabe der Mietsache.
- Bei Beschädigung oder Verlust der Mietsache hat der Kunde den Neuwert der Mietsache zu ersetzen, soweit eine Reparatur der Mietsache unmöglich oder unwirtschaftlich wäre. Eine weitergehende Haftung des Kunden bleibt davon unberührt. Die Haftung des Kunden gegenüber Dritten bleibt unberührt. Auf die Möglichkeit einer eigenen Haftpflichtversicherung für Drittschäden wird hingewiesen.
- Die Gewährleistung von LuckyLunch für Mängel der Mietsache richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
- LuckyLunch erfüllt seine Gewährleistungs- und Wartungspflichten während der üblichen Arbeitszeit (Montag bis Freitag 9-17 Uhr); insoweit sind alle anfallenden Sach- und Personalkosten durch den vertraglich vereinbarten Mietzins abgegolten. Sollen die Gewährleistungs- und Wartungsleistungen außerhalb der üblichen Arbeitszeit von LuckyLunch erbracht werden, so ist eine in Textform geschlossene Zusatzvereinbarung zum Ausgleich der anfallenden Mehrkosten erforderlich. Der Kunde übernimmt den Aufwand von LuckyLunch für Diagnose- und Wartungsarbeiten, die aus vom Mieter zu vertretenden Gründen erforderlich werden (u. a. unsachgemäße Bedienung, Verwendung nicht geeigneter sonstiger Zusatzeinrichtungen, vom Mieter vorgenommene Änderungen oder Anbauten).
- Den Mitarbeitern und Beauftragten von LuckyLunch wird zur Erfüllung der Gewährleistungs- und Wartungspflichten durch den Kunden freier Zugang zum Equipment gewährt.
- Die Gewährleistungs- und Wartungspflichten von LuckyLunch erlöschen, soweit der Kunde ohne Zustimmung von LuckyLunch am Equipment Änderungen vornimmt oder vornehmen lässt, es sei denn, die in Rede stehenden Mängel seien nachweislich weder insgesamt noch teilweise durch solche Änderungen verursacht worden und die Wartung werde nicht erschwert.
- LuckyLunch kann fehlerhafte Geräte, Elemente, Zusatzeinrichtungen oder Teile nach eigener Wahl reparieren oder austauschen.
- Soweit dies möglich und im Hinblick auf die Auswirkungen eines Mangels angemessen ist, wird LuckyLunch bis zur endgültigen Behebung eine Zwischenlösung zur Umgehung des Mangels bereitstellen.
IV. Preise und Vergütung
- Preise verstehen sich in Euro und bei gewerblichen Abnehmern zuzüglich der jeweiligen Umsatzsteuer, bei Endverbrauchern inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Die vereinbarte Vergütung wird fällig:
- zu 75 % 10 Tage (Zahlungseingang) vor dem vereinbarten Leistungstermin,
- die Restsumme nach erbrachter Leistung und Rechnungstellung (Endabrechnung) innerhalb von 8 Kalendertagen. Miete/Überlassung wird jeweils im Voraus berechnet, bei Überlassung auf Monatsbasis jeweils monatlich im Voraus.
- Die Vergütung für Beratungsleistungen ist nach Rechnungsstellung innerhalb von 8 Kalendertagen ohne Abzug fällig und zahlbar.
- Mehraufwand (insbesondere durch eine abweichende Teilnehmerzahl (Teilnehmer sind insbesondere auch der Auftraggeber und dessen persönliche Gäste), längere Veranstaltungsdauer oder Zusatzleistungen) sind zu den Bedingungen des Auftrags oder, falls der Auftrag keine Regelung enthält, zu den Regelpreisen von LuckyLunch zu vergüten. Bei Festpreisen erfolgt keine Minderung bei einer geringeren als angenommenen Teilnehmerzahl oder kürzerer Dauer.
- Eine Zurückbehaltung oder Aufrechnung ist nur bei Vorliegen gerichtlich festgestellter oder von LuckyLunch nicht bestrittener Gegenforderungen möglich oder, soweit Gegenforderungen aus dem gleichen Vertragsverhältnis stammen.
- Beziehen wir Dritte in die Leistungserbringung ein, erfolgt gegenüber dem Kunden hinsichtlich dieser Dritten keine Offenlegung der Vergütung. Eine Offenlegung erfolgt jedoch, wenn die Vergütung Dritter Berechnungsgrundlage einer vom Kunden zu zahlenden Vergütung ist oder wenn der Kunde die Vergütung für Lieferungen oder Leistungen Dritter unmittelbar übernimmt.
- Wir sind auch bei Vereinbarung im Übrigen abweichender Rechnungslegung berechtigt, Auslagen, die wir im Kundenauftrag tätigen sollen, im Voraus zu berechnen und die Beauftragung und/oder Beschaffung, die Gegenstand der Auslage ist, vom Eingang der vorausberechneten Beträge abhängig zu machen.
V. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde wird alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig vornehmen. Dazu gehören insbesondere die nachfolgend aufgeführten Obliegenheiten:
- Der Kunde übernimmt für seine Veranstaltung die für die jeweilige Leistung an Verwertungsgesellschaften (insbesondere die GEMA) zu entrichtenden Gebühren und Kosten und die erforderlichen Anmeldungen. Der Kunde übernimmt ferner die etwaig abzuführenden Beiträge zur Künstlersozialkasse (KSK).
- Der Kunde übernimmt vorbehaltlich einer anderen in Textform geschlossenen Vereinbarung die Beschaffung etwaig für die jeweilige Veranstaltung erforderlicher Genehmigungen, Erlaubnisse und Zustimmungen (insbesondere von Behörden, Nachbarn, Vermietern oder Rechtsinhabern).
- Der Kunde hat eine Versicherung mit ausreichender Deckungssumme für Unfälle und den Verlust und die Beschädigung von Sachen Dritter, insbesondere der Veranstaltungsteilnehmer, abzuschließen. LuckyLunch kann dem Kunden den Abschluss notwendiger Versicherungen als Bestandteil des Leistungspaketes anbieten.
- Der Kunde gestaltet das Vertragsverhältnis mit den Veranstaltungsbesuchern so, dass Ansprüche der Veranstaltungsbesucher gegen uns entsprechend der Regelungen dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen ausgeschlossen oder beschränkt sind.
- Der Kunde erteilt uns die Genehmigung, die Leistung als Referenz unter Nennung des Firmennamens des Kunden zu verwerten.
- Der Kunde wird den Ort der Veranstaltung von Wertgegenständen und empfindlichen technischen Geräten freihalten, sofern sie nicht für die Veranstaltung benötigt werden. Wertgegenstände sind sicher unter Verschluss zu halten. Der Kunde übergibt uns vor Beginn der Aufbaumaßnahmen eine Liste der am Veranstaltungsort verbliebenen empfindlichen Geräte und Wertgegenstände. Bei Verlust oder Beschädigung nicht aufgelisteter Gegenstände haftet LuckyLunch nicht.
- Der Kunde hat uns alle ihm bekannten Besonderheiten des Veranstaltungsortes und sonstiger für unsere Leistung relevanter Umstände mitzuteilen. Besonderheiten sind alle Umstände, die die Vorbereitung oder Durchführung unserer Leistung erschweren oder vereiteln können oder die eine Gefahrenquelle für Personen oder Sachen darstellen. Sofern dem Kunden wesentliche Informationen, deren Gegenstand für unsere Leistung von erheblicher Bedeutung ist, im Zeitverlauf bekannt werden, wird er sie uns unverzüglich in Textform bekannt geben. Dies betrifft insbesondere sicherheitsbezogene Faktoren, Probleme, Änderungen des Umfelds, besondere Anforderungen an Speisen und Getränke in Bezug auf Gesundheit oder Speisevorschriften oder vergleichbare Umstände.
- Die Herstellung von Sicherheit und Hygiene am Leistungsort ist durch den Kunden sicherzustellen, soweit wir nicht in unseren Räumlichkeiten oder durch uns angemieteten Räumlichkeiten tätig werden. Voraussetzung für unsere Leistung ist, dass der Kunde die von uns benannten Voraussetzungen erfüllt. Bei Beeinträchtigungen von Sicherheit, Hygiene und sonstigen für die Ausführung wesentlichen Rahmenbedingungen sind wir berechtigt, unsere Leistung von der Herstellung der erforderlichen Voraussetzungen und der Beseitigung von Ausführungshindernissen abhängig zu machen. Für die Folgen von Verzögerung und Ausfall unserer Leistung sind wir in diesem Fall befreit.
- Der Kunde hat uns alle für die Vertragsleistung erforderlichen Mitwirkungen und Informationen in der erforderlichen Qualität und Quantität rechtzeitig bereitzustellen. Wir können Mitteilungen des Kunden als richtig und vollständig erachten und sind nicht zur Nachprüfung verpflichtet. Auf erkannte Unrichtigkeiten werden wir den Kunden dennoch hinweisen. Verzögerungen oder Einschränkungen der Leistung, die durch mangelnde mit Wirkungen des Kunden verursacht werden, sind vom Kunden zu vertreten.
- Kontaktaufnahmen im Rahmen der Vertragsabwicklung erfolgen in der Regel per E-Mail. Der Kunde hat daher sicherzustellen, dass die von ihm zur Vertragsabwicklung angegebene E-Mail-Adresse richtig ist und dass keine Einstellungen oder Filtervorrichtungen des Kunden den Empfang der vertragsbezogenen Emails verhindern.
- Von uns verwendete Verpackungen und sonstige Ausstattung (soweit nicht Einweg) hat uns der Kunde in Abstimmung mit uns vollständig zurückzugeben und zu Rückgabe sorgfältig aufzubewahren. Das Risiko von Verlust oder Beschädigung trägt bis zur Rückgabe der Kunde.
VI. Haftung
- Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von LuckyLunch, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist sowie solche, auf deren Einhaltung der Kunde als Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- Wir haften nicht für die mittelbaren und unmittelbaren Auswirkungen höherer Gewalt. Höhere Gewalt liegt insbesondere bei Naturereignissen (z.B. Unwetter, Erdbeben oder Überschwemmungen), Kriegsgeschehen oder Einreiseverboten aufgrund staatlicher Sanktionen, Streiks und Aussperrung bei Dritten, Terrorangriffen und Bombendrohungen vor.
- Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Angestellten und Helfer sowie darüber hinaus in entsprechender Anwendung für Aufwendungsersatzansprüche.
VII. Schlussbestimmungen
- Für den Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dem Verbraucher hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird.
- Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt oder wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand innerhalb der Bundesrepublik Deutschland hat, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen uns und dem Kunden unser Geschäftssitz.
- Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit ihrer übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.
- Haben wir mit dem Kunden einen Fernabsatzvertrag geschlossen, so gilt: Der Vertragstext wird von uns nicht gespeichert und kann nach Abschluss des Bestellvorganges nicht mehr abgerufen werden. Der Kunde kann diese Geschäftsbedingungen und die Bestelldaten vor dem Abschicken seiner Bestellung ausdrucken und erhält eine Vertragsbestätigung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
- Zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten hat die Europäische Union eine Online-Plattform (“OS-Plattform”) eingerichtet. Die OS-Plattform soll als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen, dienen. Die Plattform finden Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr. Wir sind grundsätzlich nicht bereit und auch nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Stand: 09/2020 © LuckyLunch GmbH